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   Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-17/98   

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Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-17/98 (https://dejure.org/1999,14248)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01.06.1999 - C-17/98 (https://dejure.org/1999,14248)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01. Juni 1999 - C-17/98 (https://dejure.org/1999,14248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Emesa Sugar

  • EU-Kommission PDF

    Emesa Sugar (Free Zone) NV gegen Aruba.

    Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Beschluß 97/803/EG - Einfuhr von Zucker - Ursprungskumulierung AKP/ÜLG - Beurteilung der Gültigkeit - Nationales Gericht - Einstweilige Maßnahmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuG, 06.12.2001 - T-43/98

    Emesa Sugar / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-17/98
    Dies ergibt sich - worauf der Rat zu Recht hinweist - klar aus Emesas eigenem Vorbringen in der Rechtssache T-43/98(24).

    Entsprechende Nichtigkeitsklagen sind in der Rechtssache T-36/98 von Aruba gegen den Rat und in den verbundenen Rechtssachen T-43/98 und T-44/98 von Emesa gegen Rat und Kommission erhoben worden.

    Der Antrag auf einstweilige Anordnungen in der Rechtssache T-43/98 ist mit Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-43/98 R (Slg. 1998, II-3055) abgelehnt worden, der allerdings auf Rechtsmittel vom Gerichtshof mit Beschluß vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-363/98 P(R) aufgehoben worden ist.

  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-17/98
    25: - Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93 (Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973).

    34: - Ebd., Randnr. 38.35: - Urteil Deutschland/Rat (zitiert in Fußnote 24, Randnr. 89).

    Vgl. auch Urteil Deutschland/Rat (zitiert in Fußnote 24, Randnr. 47).

  • EuG, 02.03.1998 - T-310/97

    Regierung der Niederländischen Antillen gegen Rat der Europäischen Union. -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-17/98
    5: - Die Rechtssache T-310/97, Niederländische Antillen/Rat, in der die Nichtigerklärung des Beschlusses 97/803 begehrt wird, ist mit Beschluß vom 16. November 1998 bis zur Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits ausgesetzt worden.

    Der in jener Rechtssache gestellte Antrag, den Vollzug verschiedener Bestimmungen des Änderungsbeschlusses vorläufig auszusetzen, ist mit Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 2. März 1998 in der Rechtssache T-310/97 R zurückgewiesen worden (Slg. 1998, II-455); auf Rechtsmittel wurde dies mit Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 25. Juni 1998 in der Rechtssache C-159/98 P(R) (Slg. 1998, I-4147) bestätigt.

  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-17/98
    Unter diesen Umständen hat der Präsident der Arrondissementsrechtbank dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist die Halbzeitänderung des ÜLG-Beschlusses zum 1. Dezember 1997 durch den Beschluß 97/803 - insbesondere der eingefügte Artikel 108b Absatz 1 und die Streichung des "milling" als ursprungsbegründende Verarbeitung - verhältnismäßig? 2. Ist es zulässig, daß sich der Beschluß 97/803 - insbesondere der eingefügte Artikel 108b Absatz 1 und die Streichung des "milling" als ursprungsbegründende Verarbeitung - (eindeutig) restriktiver auswirkt, als dies Schutzmaßnahmen gemäß Artikel 109 ÜLG-Beschluß könnten? 3. Dürfen Beschlüsse gemäß Artikel 136 Absatz 2 EG-Vertrag - hier der Beschluß 97/803 - nach dem EG-Vertrag, insbesondere seinem Vierten Teil, mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen oder Maßnahmen gleicher Wirkung enthalten? 4. Macht es für die Antwort auf die dritte Frage einen Unterschied, a) ob diese Beschränkungen oder Maßnahmen in der Form von Zollkontingenten, ursprungsbezogenen Einschränkungen oder beidem gleichzeitig ergehen oder b) ob die fragliche Regelung Schutzmaßnahmen umfaßt? 5. Folgt aus dem EG-Vertrag, insbesondere seinem Vierten Teil, daß im Rahmen von Artikel 136 Absatz 2 erzielte Ergebnisse - im Sinne die ÜLG begünstigender Maßnahmen - später nicht mehr zum Nachteil der ÜLG geändert oder rückgängig gemacht werden dürfen? 6. Falls ja, sind die fraglichen Beschlüsse des Rates dann nichtig und kann sich der einzelne in einem Rechtsstreit vor dem nationalen Gericht darauf berufen? 7. Muß der ÜLG-Beschluß während der ganzen in seinem Artikel 240 Absatz 1 festgelegten Geltungsdauer von zehn Jahren unverändert gelten, nachdem ihn der Rat nicht vor Ablauf des ersten Fünfjahreszeitraums gemäß Artikel 240 Absatz 3 geändert hat? 8. Verstößt der Änderungsbeschluß 97/803 gegen Artikel 133 Absatz 1 EG-Vertrag? 9. Ist der Änderungsbeschluß gültig angesichts der Erwartungen, die die Kommission dadurch weckte, daß sie auf Seite 16 ihrer Informationsbroschüre DE 76 vom Oktober 1993 ausführte, der Sechste ÜLG-Beschluß gelte für zehn Jahre (anstelle von vorher fünf Jahren)? 10. Ist der zum 1. Dezember 1997 eingefügte Artikel 108b so weitgehend undurchführbar, daß er als ungültig anzusehen ist? 11. Darf ein nationales Gericht (des vorläufigen Rechtsschutzes) unter den im Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-143/88 und C-92/89, Zuckerfabrik Süderdithmarschen u. a., und in späteren Urteilen beschriebenen Umständen vorab eine einstweilige Maßnahme erlassen, um eine drohende Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch eine zu dessen Durchführung berufene, jedoch nicht gemeinschaftliche Behörde abzuwenden? 12. Bei Bejahung der elften Frage und falls diese Umstände nicht vom nationalen Gericht, sondern vom Gerichshof zu prüfen sind: Rechtfertigen die im vorliegenden Beschluß unter 3.9 bis 3.11 genannten Umstände (Streichung des "milling", Einführung mengenmäßiger Beschränkungen, schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden der Emesa, Berücksichtigung des Gemeinschaftsinteresses) eine einstweilige Maßnahme der in der elften Frage beschriebenen Art? IV - Anwendbare gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen EG-Vertrag.

    42: - In seinem Urteil vom 21. Februar 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-143/88 und C-92/89 (Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest, Slg. 1991, I-415, Randnr. 20) hat der Gerichtshof festgestellt, daß der "vorläufige Rechtsschutz, den das Gemeinschaftsrecht den Bürgern vor den nationalen Gerichten sichert, ... unabhängig davon derselbe sein [muß], ob sie die Vereinbarkeit nationalen Rechts mit dem Gemeinschaftsrecht oder die Gültigkeit abgeleiteten Gemeinschaftsrechts rügen, da diese Rüge in beiden Fällen auf das Gemeinschaftsrecht selbst gestützt ist".

  • EuGH, 12.02.1992 - C-260/90

    Leplat / Territoire de la Polynésie française

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-17/98
    In seinem Urteil vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache C-260/90 hat der Gerichtshof diese Frage generell dahin beantwortet, daß für die Assoziierung der ÜLG mit der Gemeinschaft "eine besondere, im Vierten Teil des Vertrages (Artikel 131 bis 136) enthaltene Regelung [gilt] und ... daher die allgemeinen Vertragsvorschriften ohne ausdrückliche Verweisung auf die [ÜLG] nicht anwendbar" sind(15).

    15: - Urteil vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache C-260/90 (Leplat, Slg. 1992, I-643, Randnr. 10).

  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-17/98
    Auch in seinem Urteil vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P(17) wies der Gerichtshof darauf hin, daß die ÜLG zwar besondere Beziehungen zur Gemeinschaft haben, ihr aber nicht angehören, und daß es deshalb keinen freien Warenverkehr zwischen den ÜLG und der Gemeinschaft gibt.

    17: - Urteil vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P (Antillean Rice Mills/Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 36).

  • EuGH - C-380/97 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Emesa Sugar - Vorabentscheidungsersuchen der Arrondissementsrechtbank Den Haag -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-17/98
    6: - Rechtssache C-380/97, Emesa Sugar/Königreich der Niederlande, Niederländischer Staat, Niederländische Antillen und Aruba; dieses Verfahren ist mit Beschluß vom 5. Dezember 1997 ausgesetzt worden.

    9: - Rechtssache C-380/97 (zitiert in Fußnote 5).

  • EuGH, 17.12.1998 - C-363/98

    Emesa Sugar / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-17/98
    Der Antrag auf einstweilige Anordnungen in der Rechtssache T-43/98 ist mit Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 14. August 1998 in der Rechtssache T-43/98 R (Slg. 1998, II-3055) abgelehnt worden, der allerdings auf Rechtsmittel vom Gerichtshof mit Beschluß vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-363/98 P(R) aufgehoben worden ist.
  • EuGH, 25.06.1998 - C-159/98

    Nederlandse Antillen / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-17/98
    Der in jener Rechtssache gestellte Antrag, den Vollzug verschiedener Bestimmungen des Änderungsbeschlusses vorläufig auszusetzen, ist mit Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 2. März 1998 in der Rechtssache T-310/97 R zurückgewiesen worden (Slg. 1998, II-455); auf Rechtsmittel wurde dies mit Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 25. Juni 1998 in der Rechtssache C-159/98 P(R) (Slg. 1998, I-4147) bestätigt.
  • EuGH, 17.12.1998 - C-186/96

    Demand

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-17/98
    29: - Zur Rechtsnatur der Zusatzabgabe auf Milch und Milcherzeugnisse vgl. meine Schlußanträge in der Rechtssache C-186/96 (Urteil des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1998, Demand, Slg. 1998, I-8529, Randnrn.
  • EuGH, 19.11.1998 - C-150/94

    Vereinigtes Königreich / Rat

  • EuGH, 17.10.1995 - C-44/94

    The Queen / Minister of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Fishermen's

  • EuG, 17.09.2003 - T-36/98

    Aruba / Rat

  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes -

  • EuGH, 04.10.1979 - Gutachten 1/78

    Internationales Naturkautschukübereinkommen. - 1. INTERNATIONALE ABKOMMEN -

  • EuG, 17.09.2003 - T-54/98

    Aruba / Kommission

  • EuGH, 17.12.1998 - C-364/98

    Emesa Sugar / Kommission

  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

  • EuGH, 17.09.1998 - C-372/96

    Pontillo

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